Aerosole in der zahnärztlichen Praxis – die normale Absaugung reicht nicht aus!

Aerosole in der zahnärztlichen Praxis – die normale Absaugung reicht nicht aus!
Chirurgischer Rauch ist genauso schädlich wie Zigarettenrauch. Bei einer Gewebeablation von 1g entsteht Rauch, deren Mutagenität der von 6 ungefilterten Zigaretten entspricht. Bei Verwendung monopolarer Diathermie in einem Raum für plastische Chirurgie entspricht die tägliche Rauchentwicklung dem von etwa 27-30 Zigaretten. Daher empfehlen die Gesundheits- und Sicherheitsbehörde Control of Substances Hazardous to Health Regulations (COSHH) in Großbritannien sowie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Deutschland und die Occupational Safety and Health Administration in den USA den Einsatz von Rauchabsaugern.
Die Berufsgenossenschaft zeigt ein verstärktes Interesse an der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Als Betreiber der Praxis sind Sie verpflichtet, sowohl Ihre Mitarbeiter als auch sich selbst zu schützen, indem Sie verhindern, dass HPV-Viren eingeatmet werden, die langfristig zu Larynxpapillomen oder Kehlkopfkarzinomen führen können. Daher ist es mittlerweile unerlässlich, eine Absaugvorrichtung zu verwenden.
Die Laserbehandlung von virusinfiziertem Gewebe kann zur Freisetzung von lungengängigen Aerosolen führen, die infektiöse Partikel wie Viren oder deren Genome enthalten. Im Randbereich des Einschusskraters liegen niedrigere Temperaturen vor, ein Sterilisationseffekt wird nur bei hohen Temperaturen erzielt. Werden größere Bruchstücke von Zellen aus dem Gewebe gerissen, die virusinfiziert sind, können intakte Viren im Aerosol enthalten sein, z.B. HPV in Warzen, Kondylomen und Papillomen oder Adenoviren in Tränenflüssigkeit bei ophthalmologischen Operationen.
Zur Risikominimierung sollten bei solchen Behandlungen thermische Vaporisationstechniken, z.B. mit einem Nd: YAG-Laser, bevorzugt werden. Bei der Behandlung verwendete Kunststoffe können in Brand geraten. Bei PVC entstehen gefährlicher Gase wie HCI. Treffen diese auf Schleimhäute kann die entwickelte Salzsäure zu Gewebeverätzungen und beim Einatmen zum Kollaps der Lungenbläschen führen. Technische Schutzmaßnahmen, wie normgerechte Laserausstattung, korrekte Absaugung von Abbrandprodukten, der Einsatz von Aktivkohle- oder HEPA-Filtern und die sichere Handhabung von Chemikalien, sind essenziell, um das Personal zu schützen und die Sicherheit zu gewährleisten.
Quelle: FA Info_005_Laser in der Medizin_151109 (bgetem.de)
Das Erfassungselement einer Filter- und Absauganlage muss auf den Prozess abgestimmt sein. Ein sich in der Erfassung befindlicher InLine-Filter fängt als Vorfilter die gröbsten Partikel direkt am Entstehungsort ab, die somit nicht in den Absaugarm und zu den Filtern in der Anlage gelangen. Dies minimiert den Reinigungsaufwand.
Die Wirksamkeit des TBH-Hygienekonzepts zur rückstandsfreien Entfernung von Verunreinigungen in der Anlage wurde von dem akkreditierten Prüflabor CleanControlling Medical GmbH & Co. KG in Emmingen-Liptingen geprüft und bestätigt. Die Anlage lässt sich mitsamt Zubehör mit wenigen Handgriffen effektiv reinigen. Der InLine-Filter sollte je nach Nutzungsdauer täglich, mindestens aber einmal pro Woche gewechselt werden.
