Aerosole in der zahnärztlichen Praxis – die normale Absaugung reicht nicht aus!

Aerosole in der zahnärztlichen Praxis – die normale Absaugung reicht nicht aus!

Bei nahezu allen aerosolbildenden zahnmedizinischen Behandlungen entsteht eine Wolke aus Kühlwasser, Speichel, Blutbestandteilen, Mikroorganismen und feinsten Partikeln. Dazu gehören insbesondere hochtourige Präparationen mit Spraykühlung, Ultraschallbehandlungen, Pulverstrahlgeräte sowie das Entfernen von Füllungen oder Kronen. Dentale Aerosole müssen deshalb grundsätzlich als potenziell infektiös und allergieauslösend betrachtet werden. Unter bestimmten Bedingungen kann ihre mikrobielle Belastung mit der von Aerosolen beim Husten oder Niesen vergleichbar sein.

Das zentrale Problem besteht darin, dass die Flüssigkeitshülle kleiner Tröpfchen innerhalb kurzer Zeit verdunstet. Zurück bleiben sogenannte Tröpfchenkerne, die wesentlich länger in der Raumluft schweben, eingeatmet werden und Oberflächen kontaminieren können. Die Gefährdung endet daher nicht unmittelbar mit der Behandlung. Auch Mitarbeiter oder nachfolgende Patienten können mit den noch in der Raumluft befindlichen Partikeln in Kontakt kommen.
Die in der Behandlungseinheit eingebaute intraorale Absaugung ist zwar ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit, kann die Aerosolbelastung jedoch nicht vollständig verhindern. Selbst bei korrekter Absaugtechnik stellt der Artikel ausdrücklich fest, dass die mit Tröpfchen belastete Aerosolwolke durch Absaugen nicht völlig beseitigt werden kann. Zusätzlicher Augen-, Gesichts- und Atemschutz bleibt erforderlich.

Ein entscheidendes Verkaufsargument ist die starke Abhängigkeit der eingebauten Absaugung von der praktischen Anwendung. Für eine wirksame Aerosolerfassung muss die Absaugtechnik systematisch, exakt und kontinuierlich durchgeführt werden. Ein bloßes Positionieren oder Bewegen der Kanüle im Patientenmund reicht nicht aus. Bereits kleine Fehler bei Abstand, Positionierung oder Führung können dazu führen, dass ein erheblicher Teil des Aerosols aus dem Mund austritt. Gleichzeitig darf die Saugleistung nicht beliebig erhöht werden, da eine zu starke Absaugung den notwendigen Kühlwasserstrahl vom Zahn ablenken und dadurch thermische Schäden begünstigen kann. Als erforderliche Leistung werden etwa 300 bis 350 Liter Luft pro Minute genannt.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Speichelsauger und leistungsfähiger Spraynebelabsaugung. Der kleine Speichelsauger eignet sich lediglich dazu, Flüssigkeit aus dem Mund zu entfernen. Für die Erfassung einer keim- oder schadstoffhaltigen Aerosolwolke ist er vollständig ungeeignet.

Hinzu kommt die räumliche Ausbreitung: Die Aerosolwolke kann sich bis zu etwa 50 Zentimeter nach vorne, 65 Zentimeter seitlich und 80 Zentimeter in der Höhe ausdehnen. Dadurch werden nicht nur Zahnarzt und Assistenz belastet, sondern auch Behandlungseinheit, Schwebetisch, Instrumente und weitere Flächen. Entsprechend müssen Arbeitsflächen nach der Behandlung aufwendig geräumt, aufbereitet und desinfiziert werden.
Für das Verkaufsgespräch ergibt sich daraus eine klare Botschaft: Die vorhandene intraorale Absaugung reduziert die Aerosolmenge, bietet aber keinen vollständigen Schutz der Atemzone und der Raumluft. Eine zusätzliche patientennahe Aerosolerfassung kann daher als ergänzende Schutzbarriere positioniert werden. Sie soll die austretende Aerosolwolke möglichst früh erfassen, die Belastung der Raumluft und Oberflächen verringern und die bestehende Absaugung, persönliche Schutzausrüstung, Lüftung und Flächendesinfektion sinnvoll ergänzen.

Hier geht es zur reinen Luft:

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